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19. Juli 2019

Bayern hat wieder eine Mietpreisbremse

Vermieter in Bayern müssen sich ab dem 7. August wieder flächendeckend an die Mietpreisbremse halten. In der Neufassung sind deutlich mehr Städte und Gemeinden enthalten als zuvor. Der Eigenheimverband kritisiert die Verordnung scharf.

Für Mietverhältnisse, die ab besagtem 7. August abgeschlossen werden, gilt in Bayern die neue Mietpreisbremse. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) verkündete gestern, dass der Ministerrat die neue Mieterschutzverordnung beschlossen hat.

Damit gilt die Mietbegrenzung künftig in 162 bayerischen Städten und Gemeinden. Das sind 25 mehr als in der bisherigen Verordnung. Diese hatten Gerichte für ungültig erklärt, da die Kriterien für einen angespannte Wohnungsmarkt nicht nachvollziehbar geregelt waren. Jetzt hätten Mieter und Vermieter wieder eine rechtssichere Grundlage, betonte Eisenreich.

Mehr Städte als zuvor

Bei neuen Mietverträgen gilt damit in Gebieten mit einem erhöhten Wohnraumbedarf, dass die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10% übersteigen darf. Ab dem 7. August gilt in den 162 Städten und Gemeinden zudem die abgesenkte Kappungsgrenze. Vermieter dürfen dann die Miete innerhalb von drei Jahren nur noch um 15% nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus erhöhen. Bisher waren es 20%. Die Regelungen gelten auch für möblierte Wohnungen.

62 Kommunen rein, 37 raus

Insgesamt umfasst die neue Liste 62 Städte und Gemeinden, in denen der Wohnungsmarkt bisher nicht als angespannt galt. Dafür sind 37 Gemeinden gestrichen worden. Neu sind unter anderem die Städte Bayreuth, Deggendorf, Dingolfing, Geretsried, Garmisch-Partenkirchen, Kaufbeuren, Memmingen, Passau, Schwabach und Traunstein.

Vermietervertreter stören sich an der Begründung

Während der bayerische Mieterbund die neue Mietpreisbremse erwartungsgemäß begrüßt, über der Eigenheimverband Haus & Grund Bayern Kritik. “Die Wohnungsknappheit kann nicht durch weitere Eingriffe in das Mietrecht reduziert werden”, sagt Vorstand Ulrike Kirchhoff. Insbesondere die Begründung der Verordnung stößt dem Verband sauer auf. Grundlage für die Begründung, wann ein angespannter Wohnungsmarkt vorliege, seien Angebotsmieten aus Online- und Printmedien. Diese würden aber in der Praxis von vielen Gerichten als Begründung für eine Mieterhöhung abgelehnt. “Warum die Verwendung dieser Daten dann für eine Verordnungsbegründung ausreichend sein soll, erschließt sich uns nicht”, sagt Kirchhoff. Man lehne daher die Mietpreisbremse “kategorisch ab”.

CSU hat sich zum Bremsenbefürworter gewandelt

Die CSU haben die Eigenheimbesitzer als Fürsprecher verloren. Die bayerische Regierung hat sich in den vergangenen Jahren von einem Gegner zu einem Befürworter der Mietpreisbremse gewandelt. “Es ist sinnvoll und notwendig, dass der Bundesgesetzgeber die Mietpreisbremse verlängert. Andernfalls läuft sie in Bayern zum 31. Juli 2020 aus. Das muss angesichts der nach wie vor schwierigen Wohnungsmarktlage in den Ballungsgebieten vermieden werden”, sagte Eisenreich. Die Mietpreisbremse könne erst über längere Zeit eine spürbare Wirkung zeigen.

Allerdings gibt er auch zu, dass Änderungen im Mietrecht nur einen Beitrag zur Lösung leisten könnten. Das Mietrecht sei “kein Allheilmittel”, so Eisenreich. Es brauche auch mehr preiswerten Wohnraum.

 

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