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15. Mai 2019

Bestellerprinzip beim Immobilienkauf: Das wären die Folgen

Im deutschen Immobilienmarkt soll das Bestellerprinzip für Immobilienmakler zukünftig nicht mehr nur bei Vermietungen, sondern auch bei Immobilienkäufen gelten. Welche konkreten Folgen ein solches Gesetz haben würde, hat nun ImmobilienScout24 analysiert. Demnach profitiert von dem Vorhaben vor allem einer: der Staat.

 ImmobilienScout24 hat Daten zur geplanten Einführung des Bestellerprinzips bei Immobilienverkäufen zur Verfügung gestellt. Insgesamt werden dem Portal zufolge in Deutschland rund 500.000 Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser pro Jahr verkauft. Der durchschnittliche Verkaufspreis beträgt 235.000 Euro. Rund 200.000 Transaktionen werden durch die Eigentümer selbst durchgeführt, davon 50.000 von Privateigentümern sowie 150.000 von gewerblichen Anbietern. 300.000 Wohnimmobilien wechseln über Makler den Eigentümer.

Großteil wird weiter über Makler laufen

„Wir erwarten bei Inkrafttreten des Bestellerprinzips einen Anstieg des Marktanteils der Privatverkäufer von heute 10 auf 20%“, sagt Ralf Weitz, Geschäftsführer von ImmobilienScout24. Der Großteil der Verkäufe werde daher weiter von Maklern begleitet. „Hier allerdings werden einige kleinere Makler Probleme in der Objektakquise bekommen oder unter existenzvernichtenden Preisdruck geraten.“

Alle verlieren – außer der Staat

Der einzige echte Unterschied sei der, dass die Verkäufer in nachfragestarken Regionen die Maklerprovisionen auf den Immobilienpreis aufschlagen können. „Das treibt die Immobilienpreise und damit die Erträge der Grunderwerbsteuer weiter an. Das ist eine besorgniserregende Entwicklung: Hier wird an Symptomen herumgedoktert, am Ende verlieren alle – nur der Staat profitiert“, so Weitz. Über steigende Grunderwerbsteuern fließen dem Staat durch ein Bestellerprinzip für Kaufimmobilien laut ImmobilienScout24 rund 45 Mio. Euro Mehreinnahmen zu.

Wachsende Unsicherheit auf dem Immobilienmarkt

ImmobilienScout24 gibt zu bedenken, dass die Transaktion einer Immobilie ein komplexer Vorgang ist, den sich nicht jeder Verkäufer oder Käufer zutraut. 60% der Verkäufer entschieden sich 2018 für die Vermarktung durch einen Makler. Aus gutem Grund, denn es müssen dabei zahlreiche rechtliche Aspekte wie Energieausweis, Lastenteil im Grundbuch, Fristen im Kaufprozess richtig abgeschätzt und der lokalen Immobilienmarkt beurteilt werden. Fehler können auf beiden Seiten schnell teuer werden.

Sonderkonjunktur für Anwälte und Sachverständige

Privatverkäufer, die auf einen Makler verzichten, um Geld zu sparen, laufen laut ImmobilienScout24 schnell Gefahr, mit dem Transaktionsprozess überfordert zu sein. „Wenn Immobilientransaktionen häufiger zwischen Privatleuten ohne Immobilienfachwissen stattfindet, wird es vermehrt zu Rechtsstreitigkeiten kommen“, prognostiziert Weitz. Sachverständige und Anwälte könnten sich daher auf eine Sonderkonjunktur freuen.

Preisentwicklung könnte sich weiter beschleunigen

Das Bestellerprinzip würde nicht das von der Politik formulierte Ziel der Entlastung der Käufer erreichen oder den Immobilienmarkt entspannen. Schließlich schaffe es kein neues Wohnungsangebot. „Vielleicht führt das Gesetz zu einer steigenden Nachfrage und somit einer weiteren Beschleunigung der Preisentwicklung in den angespannten Märkten“, warnt Weitz sogar.

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