
Bundesrat stimmt Sonder-AfA für Mietwohnungsbau zu
Bundesrat stimmt Sonder-AfA für Mietwohnungsbau zu. Der Neubau von Mietwohnungen, hier ein Beispiel aus Dresden, wird künftig steuerlich gefördert, wenn er bezahlbar bleibt.
Nach einer seit Monaten währenden Hängepartie hat der Bundesrat nun dem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (Sonder-AfA) zugestimmt.
Die Sonder-AfA soll für Bauanträge gelten, die zwischen dem 31. August 2018 und dem 31. Dezember 2021 gestellt werden. Das Gesetz ermöglicht privaten Investoren, befristet für vier Jahre, 5% der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer geltend zu machen. Und das zusätzlich zur bereits geltenden linearen Sonderabschreibung von 2%. Damit können also in den ersten vier Jahren insgesamt 28% der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden. Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass die Kosten 3.000 Euro/qm (ohne Grund und Boden) Wohnfläche nicht übersteigen sowie auf mindestens zehn Jahre vermietet wird. Die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung wird auf 2.000 Euro/qm gedeckelt. Die Regelungen gelten für ganz Deutschland, also nicht nur für angespannte Wohnungsmärkte. Die schwarz-rote Bundesregierung hofft, mit diesem Steuervorteil zum Bau von bezahlbaren Mietwohnungen anzuregen. Das Finanzministerium rechnet durch dieses Gesetz mit Einnahmeausfällen von etwa 310 Mio. Euro.
Keine Begrenzung der Miethöhe
Der Bundestag hatte die Neuregelungen bereits im Dezember 2018 verabschiedet. Der Bundesrat, der bei diesem Gesetz zustimmen muss, hatte den Beschluss Ende des vergangenen Jahres aber einfach von der Tagesordnung abgesetzt. Er monierte eine fehlende Begrenzung der Miethöhe. Außerdem hatte er kritisiert, dass die Begrenzung der abschreibungsfähigen Kosten auf 3.000 Euro/qm Wohnfläche allein nicht ausreiche, um neue Wohnungen im bezahlbaren Mietsegment zu schaffen. Die entsprechende Vorlage wurde heute nun dennoch beschlossen. Allerdings hieß es in einem Bericht der FAZ, dass das Bundeskanzleramt zeitnah die Grenze auf 3.500 Euro erhöhen wolle. Eine Bestätigung dazu gab es gestern aber nicht.
“Deutliches Signal an private Investoren”
Die Reaktionen auf den Beschluss sind unterschiedlich. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nennt ihn “ein deutliches Signal für mehr private Investitionen in den Mietwohnungsneubau”. Das werde dringend gebraucht, um die angespannte Lage am Wohnungsmarkt in den Griff zu bekommen. Die Union löse damit ein wichtiges Wahlversprechen ein. Etwas anders urteilen die Verbände. “Die Idee, den bezahlbaren Wohnungsbau steuerlich zu fördern, ist absolut richtig. Allerdings ist die geplante Sonderabschreibung hier nur ein Tropfen auf den heißen Stein”, erklärte Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW. Eine Sonderabschreibung heize den Markt kurzfristig an und erhöhe so den Druck auf die Bauindustrie, deren Kapazitäten jetzt schon kaum ausreichen. Die Sonder-AfA könne die längst überfällige Anpassung der regulären linearen Abschreibung für den Neubau von 2% auf 3% nicht ersetzen. “Das wäre dann ein echter und länger anhaltender Anreiz für den bezahlbaren Wohnungsbau.”
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt einen Tag nach der Verkündung in Kraft.
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