Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, müssen Sie gemäß GEG 2020 bereits bei der Veröffentlichung des Verkaufs- oder Vermietungsangebotes Angaben zum Energieverbrauch machen. Spätestens bei der ersten Besichtigung mit Käufer oder Mieter muss der Energieausweis ausgehändigt werden. Kommen Sie dieser gesetzlichen Vorgabe nicht nach, riskieren Sie eine Abmahnung mit nicht unerheblichen Kosten.
Sie werden leicht verständlich durch das gesamte Formular geführt. Falls nötig erhalten Sie Hilfe durch einen Fachmann. Der fertige Energieausweis steht Ihnen sofort als PDF zur Verfügung. Unsere Empfehlung: Laden Sie auch ein Foto Ihrer Immobilie mit hoch. Das macht Ihren Energieausweis individueller.