Der Energieausweis nach neuester Gesetzesvorgabe GEG 2020 (Gebäudeenergiegesetz)
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, müssen Sie gemäß GEG 2020 bereits bei der Veröffentlichung des Verkaufs- oder Vermietungsangebotes Angaben zum Energieverbrauch machen. Spätestens bei der ersten Besichtigung mit Käufer oder Mieter muss der Energieausweis ausgehändigt werden. Kommen Sie dieser gesetzlichen Vorgabe nicht nach, riskieren Sie eine Abmahnung mit nicht unerheblichen Kosten.
Sie werden leicht verständlich durch das gesamte Formular geführt. Falls nötig erhalten Sie Hilfe durch einen Fachmann. Der fertige Energieausweis steht Ihnen sofort als PDF zur Verfügung. Unsere Empfehlung: Laden Sie auch ein Foto Ihrer Immobilie mit hoch. Das macht Ihren Energieausweis individueller.
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Bedarfsausweis nur:
Energieausweis nur:
Ihre Vorteile:
einfach online erstellen und sofort verfügbar
absolut rechtskonform gemäß GEG 2020
vorab PDF-Vorschau
oft meist deutlich preisgünstiger gegenüber ortsansässigen Anbietern
Ein Energieausweis ist vorgeschrieben für Wohn- und Gewerbeimmobilien, ausgenommen denkmalgeschützte Immobilien und Ferienhäuser.
Bedarfsausweis
Frei wählbar für alle Immobilien. Zwingend vorgeschrieben für Immobilien mit bis zu 4 Wohneinheiten, Baujahr 1977 und älter, sowie für alle Neubauten.
Verbrauchsausweis
Für Immobilien mit bis zu 5 Wohnungen. Bauantrag ab 01.11.1977 und jünger.