
Hessen weitet die Mietpreisbremse aus
Zum 1. Juli 2019 wird die Mietpreisbremse in Hessen auf doppelt so viele Kommunen ausgeweitet wie bisher. Das hat Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir mitgeteilt.
Zuvor hatte das Landeskabinett die entsprechende Verordnung verabschiedet. In 15 der 16 Kommunen, in denen die Mietpreisbremse bereits seit 2015 galt, wird sie verlängert und es kommen weitere 16 hinzu. Lediglich in Kronberg wird die bislang geltende Mietpreisbremse aufgehoben. Darüber hinaus gilt die Bremse dann für die kompletten Stadtgebiete von Frankfurt, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt und Bad Homburg, wo bislang einzelne Stadtteile ausgenommen waren.
“Die Mietpreisbremse ist und war umstritten, aber sie wirkt. Sie dämpft nachweislich den Anstieg der Mieten. Deshalb weiten wir sie jetzt aus”, sagt Al-Wazir. In den betroffenen Gebieten dürfen Wiedervermietungen aus dem Bestand maximal 10% teurer als die ortsübliche Vergleichsmiete sein.
Branchenverbände reagieren mit Ablehnung. “Die deutliche Ausweitung der Mietpreisbremse, wie sie nun vorgestellt wurde, ist eine Scheinlösung. Sie wird keine einzige der dringend benötigten bezahlbaren Wohnungen schaffen”, sagt Axel Tausendpfund, Vorstand des VdW südwest. Er fordert stattdessen ein Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz. Haus & Grund Hessen bewertet die Ausweitung als “wohnungspolitisch kontraproduktiv, volkswirtschaftlich schädlich und verfassungswidrig” und verweist darauf, dass das Bundesverfassungsgericht im Verlauf des Jahres eine Entscheidung zur Mietpreisbremse fällen will.
Im Einzelnen gilt die neue Verordnung für folgende Kommunen: Bad Homburg, Bad Soden, Bad Vilbel, Bischofsheim, Darmstadt, Dreieich, Egelsbach, Eschborn, Flörsheim, Frankfurt, Ginsheim-Gustavsburg, Griesheim, Hattersheim, Heusenstamm, Hofheim, Kassel, Kelkheim, Kelsterbach, Kiedrich, Langen, Marburg, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Nidderau, Obertshausen, Oberursel, Offenbach, Raunheim, Schwalbach, Weiterstadt und Wiesbaden
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