
Kein Schadenersatz wegen Fehlern bei Mietpreisbremse
Mieter bekommen wegen der unwirksamen Mietpreisbremse in Hessen keinen Schadenersatz vom Land. Das hat das Landgericht Frankfurt am Montag entschieden (Urteil vom 25. März 2019, Az. 2-04 O 307/18). Damit zog ein Mieter den Kürzeren, der mit Unterstützung der Onlineplattform wenigermiete.de eine Staatshaftungsklage angestrengt hatte. Weil das Land beim Erlass der Mietpreisbremse Fehler machte, sollte es dafür einstehen, dass der Kläger zu viel Miete zahlt. Nämlich 11,50 Euro/qm statt der ortsüblichen 7,45 Euro/qm für eine Wohnung im Frankfurter Stadtteil Eschersheim.
Eine Klage gegen den Vermieter war bereits voriges Jahr gescheitert, was ein Gericht mit der Unwirksamkeit der Mietpreisbremse in Hessen aufgrund von Formfehlern begründete. Einzelne Bürger hätten keinen Anspruch auf Entschädigung für zu viel gezahlte Miete, stellte das Landgericht jetzt klar. Dieser stehe nur der Allgemeinheit zu.
Ähnlich hatte bereits das Landgericht München I argumentiert, als es im November die erste Staatshaftungsklage von wenigermiete.de wegen der unwirksamen Mietpreisbremse in München zurückwies. Das Gericht berief sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Demnach kann der Staat für den Erlass eines unwirksamen Gesetzes grundsätzlich nicht auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Gegen das Frankfurter Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht möglich. Den Weg schlägt wenigermiete.de voraussichtlich ein. Geschäftsführer Daniel Halmer geht davon, dass “zur Not in letzter Instanz” der Bundesgerichtshof entscheiden müsse.
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