
Keine feste Frist für Kautionsabrechnung
Mietrecht: Für die Kautionsabrechnung gibt es keine feste Frist
Die von einem Mieter vor Beginn des Mietverhältnisses geleistete Zahlung der Kaution muss der Vermieter nach Ende der Laufzeit des Mietvertrages abrechnen. Der Bundesgerichtshof: Der Vermieter muss das in einer “angemessenen, nicht allgemeine bestimmbaren Frist gegenüber dem Mieter tun und erklären, ob und welche aus dem beendeten Mietverhältnis stammenden Ansprüche er gegen den Mieter erhebt”. (BGH, VIII ZR 141/17)
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