
Liegenschaftszinssätze, Gesamtnutzungsdauern, Bewirtschaftungskosten
Das Fachreferat Sachverständige des IVD-Bundesverbandes veröffentlicht seit 2000 die Spanne der Liegenschaftszinssätze, Gesamtnutzungsdauern und Bewirtschaftungskosten, die immer dann eine Orientierungshilfe sind, wenn keine qualifizierteren Daten vorhanden sind.
Die „mittlere Spanne Liegenschaftszinssätze“ unterstellt einen ausgeglichenen und funktionierenden Immobilienmarkt. Bundesweit kann festgestellt werden, dass die Immobilienmärkte teilweise deutlich auseinander driften. Bei entsprechenden Käufermärkten (höherer Liegenschaftszinssatz) beziehungsweise Verkäufermärkten (niedrigerer Liegenschaftszinssatz) sind die ausgewiesenen Liegenschaftszinssätze entsprechend höher oder niedriger festzusetzen.
Grundlage für die mittlere Spanne Gesamtnutzungsdauern ist das Baujahr beziehungsweise bei entsprechender Renovierung oder Modernisierung der Immobilie das fiktive Baujahr. Die Gesamtnutzungsdauern beziehen sich auf konventionelle Bauweisen, Denkmal- und Gründerzeitimmobilien sind individuell einzustufen.
Die mittlere Spanne Bewirtschaftungskosten wird auf der Grundlage der nachhaltigen, marktüblichen Nettokaltmieten ermittelt.
Tendenziell ist davon auszugehen, dass der Liegenschaftszinssatz langfristig vermieteter Wohnobjekte (A1 – A5) höher ist als die ausgewiesene mittlere Spanne Liegenschaftszinssätze.
Erklärungen: Die empfohlenen Werte sind dann anzuwenden, wenn keine konkreteren Marktdaten bekannt sind. Die Einordnung innerhalb der Spannen hat unter Berücksichtigung des konkreteren Bewertungsgegenstandes zu erfolgen. Es wird empfohlen, Liegenschaftszinssätze langfristig vermieteter Wohnobjekte (A1 – A5) um ca. 0,25 bis 0,50 Prozentpunkte erhöht festzusetzen.
Hinweis: Quellennachweis (IVD)
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