
Recht so: Mietrecht: Die ursprünglichen Vermieter bleiben auch bei einer Übertragung
Wird eine Wohnung durch zwei Miteigentümer vermietet, so bleiben die beiden auch dann Vermieter, wenn einer seinen Miteigentumsanteil später an den anderen überträgt. Eine Kündigung des Mietvertrages muss dann auch von beiden Vermietern ausgesprochen werden. In dem Fall vor dem Bundesgerichtshof ging es um ein Ehepaar, das als Eigentümer eines Zweifamilienhauses eine der beiden Wohnungen vermietet hatte. Später überschrieb der Ehemann seinen Anteil an seine Ehefrau, die dadurch Alleineigentümerin des Anwesens wurde. Als die Ehefrau den Mietvertrag für die andere Wohnung kündigte, wehrte sich die Mieterin. Zwar zog die aus – aber auch vor Gericht. Und gewann. Die allein durch die Ehefrau ausgesprochene Kündigung hat das Mietverhältnis nicht wirksam beendet. Die Kündigung hätte auch durch den Ehemann erklärt werden müssen. (Hier ging es “nur” noch um die Prozesskosten, die mit rund 2.800 € schließlich von den ehemaligen Vermietern zu tragen waren. Die Streitsache an sich war bereits zuvor als “erledigt” erklärt worden.) (BGH, VIII ZB 26/17)
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