Am 6. März 2025 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein bedeutendes Urteil zur Maklerprovision beim Immobilienkauf. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für die Praxis der Immobilienvermittlung und betrifft sowohl Käufer als auch Verkäufer. Im Folgenden werden die Hintergründe des Urteils, die Entscheidung des Gerichts und die daraus resultierenden Konsequenzen erläutert.
Hintergrund des BGH-Urteils
In dem verhandelten Fall hatte eine Maklerin von den Käufern einer Immobilie eine Provision gefordert. Die Immobilie bestand aus einem Einfamilienhaus mit Anbau, Büro und Garage. Die Maklerin war von der Ehefrau des Eigentümers mit der Vermarktung beauftragt worden, wobei eine von der Käuferprovision abweichende Provision vereinbart wurde. Die Käufer verweigerten die Zahlung der Provision, woraufhin die Maklerin Klage erhob.
Entscheidung des BGH
Der BGH wies die Revision der Maklerin zurück und bestätigte die Urteile der Vorinstanzen, die die Klage abgewiesen hatten. Das Gericht stellte fest, dass der Maklervertrag aufgrund eines Verstoßes gegen § 656c BGB unwirksam sei. Diese Vorschrift regelt die Verteilung der Maklerkosten beim Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen und sieht vor, dass derjenige, der den Makler beauftragt, mindestens die Hälfte der Provision tragen muss.
Auswirkungen des Urteils
Dieses Urteil hat mehrere wichtige Konsequenzen:
- Klarstellung der Kostenverteilung: Das Urteil betont die Bedeutung der gesetzlichen Regelung, wonach der Auftraggeber des Maklers mindestens 50% der Provision übernehmen muss. Dies soll eine faire Verteilung der Maklerkosten zwischen Käufer und Verkäufer gewährleisten.
- Vertragliche Gestaltung: Maklerverträge müssen die gesetzlichen Vorgaben strikt einhalten. Abweichende Vereinbarungen, die die Kosten ausschließlich auf eine Partei abwälzen, sind unwirksam.
- Rechtssicherheit für Käufer und Verkäufer: Durch die Entscheidung wird die Position von Käufern und Verkäufern gestärkt, da sie sich auf die gesetzliche Kostenverteilung berufen können.
Fazit
Das BGH-Urteil vom 6. März 2025 schafft Klarheit in Bezug auf die Verteilung der Maklerprovision beim Immobilienkauf. Es unterstreicht die Bedeutung der gesetzlichen Regelungen und stellt sicher, dass die Kosten fair zwischen den Parteien aufgeteilt werden. Käufer und Verkäufer sollten bei der Beauftragung von Maklern darauf achten, dass die vertraglichen Vereinbarungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, um rechtliche Unwirksamkeit zu vermeiden.