Garagen und Stellplätze: Immobilienwert 2025 gezielt steigern

Garagen und Stellplätze: Immobilienwert 2025 gezielt steigern

Garagen und Stellplätze sind nicht nur ein Komfortfaktor, sondern ein echtes Wertmerkmal bei Immobilien. In Zeiten von dichter werdenden Innenstädten, gestiegenen Baukosten und wachsendem Mobilitätsbedarf gewinnen sichere und verfügbare Parkmöglichkeiten zunehmend an Bedeutung. Das gilt sowohl für Käufer und Kapitalanleger als auch für Selbstnutzer – insbesondere in städtischen Lagen, aber zunehmend auch im ländlichen Raum.

Ein Stellplatz bedeutet heute mehr als nur ein Abstellort für das Auto. Er schafft Flexibilität, Komfort und Sicherheit – und kann bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie spürbare Preisvorteile bringen. Auch die städtebauliche Entwicklung und gesetzliche Rahmenbedingungen nehmen Einfluss darauf, wie sich die Nachfrage nach Parkraum entwickelt und welche Auswirkungen das auf den Immobilienwert hat.

Warum Stellplätze zunehmend wertvoller werden

In vielen Städten wird die Anzahl an öffentlichen Parkflächen bewusst reduziert, um Raum für Fahrradwege, Begrünung und alternative Mobilitätskonzepte zu schaffen. Gleichzeitig steigt in zahlreichen Regionen der individuelle Pkw-Besitz weiter an, vor allem in Randgebieten mit eingeschränkter Anbindung an den ÖPNV. Garagen und Stellplätze entwickeln sich in diesem Umfeld zu knappen Gütern – und das treibt die Preise.

Wer ein Haus oder eine Wohnung mit zugehörigem Stellplatz oder Garage verkaufen möchte, kann mit einem höheren Verkaufspreis und größerem Interesse rechnen. Je nach Lage und Region kann ein einzelner Tiefgaragenstellplatz zwischen 15.000 € und 40.000 € an zusätzlichem Marktwert ausmachen. In besonders dicht besiedelten Städten oder Neubaugebieten mit geringer Stellplatzdichte sind sogar noch höhere Zuschläge denkbar.

Rechtliche Regelungen und Stellplatznachweise

Baurechtlich wird das Thema ebenfalls intensiv behandelt. Die meisten Bundesländer fordern beim Neubau von Wohnhäusern einen sogenannten Stellplatznachweis. Das bedeutet: Für jede Wohneinheit muss in der Regel mindestens ein Stellplatz auf dem Grundstück oder in direkter Nähe nachgewiesen werden. In vielen Fällen lässt sich dieser Stellplatz nicht entfallen – es sei denn, es wird eine Ablösezahlung an die Gemeinde geleistet oder es bestehen Sonderregelungen, etwa bei autofreien Wohnprojekten.

Wer vermietet oder verkauft, sollte auch wissen: Ein zugeteilter Stellplatz darf nicht ohne Weiteres getrennt von der Wohnung verkauft oder vermietet werden. Auch bei Eigentümergemeinschaften (WEG) gibt es klare Regelungen, ob es sich bei einem Stellplatz um Sondereigentum oder um Gemeinschaftseigentum handelt. Diese Aspekte beeinflussen, wie ein Stellplatz vertraglich behandelt werden darf – und was beim Verkauf mit übertragen wird.

Garagen und Stellplätze als Investition

Für Kapitalanleger bieten Garagen und Stellplätze eine interessante Ergänzung. In vielen Städten entstehen derzeit neue Garagenhöfe oder Parkhäuser, die als Einzelinvestition oder im Paket verkauft werden. Der Vorteil liegt in einer vergleichsweise niedrigen Einstiegshürde und einer oft stabilen Mietrendite. Besonders in Wohngegenden mit hoher Parkraumnachfrage lassen sich Garagen separat vermieten – teilweise mit Monatsmieten zwischen 60 € und 150 €.

Zudem sind Garagen und Stellplätze in der Regel pflegeleicht, verursachen geringe Instandhaltungskosten und unterliegen kaum Mieterschutzregelungen. Die Kündigungsfrist ist kurz, und bei säumigen Mietern lässt sich schnell reagieren. Auch steuerlich lassen sich Abschreibungen geltend machen, sofern die Garage Teil einer vermieteten Immobilie ist.

Elektromobilität verändert die Anforderungen

Mit der zunehmenden Verbreitung von E-Autos verändern sich auch die Anforderungen an Stellplätze. Immobilien mit Ladeinfrastruktur – also Wallboxen oder Anschlussmöglichkeiten – gewinnen an Attraktivität. Käufer und Mieter fragen gezielt danach, ob das Laden zuhause möglich ist. Das wirkt sich direkt auf den Immobilienwert aus.

Wer eine Immobilie neu plant oder modernisiert, sollte daher eine Ladeinfrastruktur vorbereiten oder installieren lassen. Auch Förderprogramme der KfW und regionaler Energieversorger unterstützen den Einbau von Lademöglichkeiten. Immobilien mit E-Mobility-Angebot gelten als zukunftsfähiger – was sich bei der Vermarktung positiv bemerkbar macht.

Fazit: Stellplatz ist nicht gleich Stellplatz

Garagen und Stellplätze sind 2025 mehr als ein praktischer Zusatz. Sie sind ein wirtschaftlich relevanter Bestandteil von Immobilien – und spielen bei Kaufentscheidungen, bei der Vermietung und beim Wiederverkauf eine zentrale Rolle. Wer über ausreichend Parkraum verfügt, schafft nicht nur Komfort für künftige Bewohner, sondern sichert auch den langfristigen Wert seiner Immobilie. Die Ausstattung mit E-Ladetechnik und rechtlich klare Zuordnung der Stellflächen werden dabei immer wichtiger. Für Eigentümer lohnt es sich also, Parkmöglichkeiten strategisch zu betrachten und gezielt in Wert und Funktionalität zu investieren.