BGH-Urteil: Keine allgemeine Höhenbegrenzung für Hecken im Landesnachbarrecht

BGH-Urteil: Keine allgemeine Höhenbegrenzung für Hecken im Landesnachbarrecht

Am 28. März 2025 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein bedeutendes Urteil zur Höhenbegrenzung von Hecken im Rahmen des Landesnachbarrechts. Die Entscheidung stellt klar, dass es keine allgemeine, bundesweit gültige Höhenbegrenzung für Hecken gibt, sondern dass die Regelungen der jeweiligen Landesnachbargesetze maßgeblich sind.

Hintergrund des Falls

Die Parteien des Verfahrens sind Eigentümer benachbarter Grundstücke in Hessen. Auf dem Grundstück der Beklagten befindet sich seit den 1960er Jahren eine Aufschüttung, die durch eine 28 Meter lange Mauer aus Betonprofilen abgestützt wird. Im Jahr 2018 pflanzte die Beklagte auf dieser Aufschüttung Bambus, der mittlerweile eine Höhe von mindestens sechs bis sieben Metern erreicht hat. Der Kläger verlangte den Rückschnitt des Bambus auf eine Wuchshöhe von drei Metern, gemessen vom Bodenniveau seines Grundstücks.

Entscheidung des BGH

Der BGH entschied, dass es im Landesnachbarrecht keine allgemeine Höhenbegrenzung für Hecken gibt, die unabhängig von den konkreten Regelungen des jeweiligen Landesnachbargesetzes gilt. Das bedeutet, dass die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer maßgeblich sind und es keine bundesweit einheitliche Regelung zur Heckenhöhe gibt.

Auswirkungen auf Nachbarn

Diese Entscheidung hat mehrere wichtige Konsequenzen:

  1. Individuelle Landesregelungen: Nachbarn sollten sich über die spezifischen Bestimmungen ihres Bundeslandes informieren, da die Heckenhöhe je nach Landesrecht variieren kann.​
  2. Rechtssicherheit: Durch die Klarstellung des BGH wird deutlich, dass es keine allgemeine Höhenbegrenzung gibt, was zu mehr Rechtssicherheit führt.​
  3. Konfliktvermeidung: Ein frühzeitiges Gespräch zwischen Nachbarn und die Kenntnis der jeweiligen Landesgesetze können helfen, Streitigkeiten über Heckenhöhen zu vermeiden.​

Fazit

Das Urteil des BGH vom 28. März 2025 unterstreicht die Bedeutung der jeweiligen Landesnachbargesetze bei der Regelung von Heckenhöhen. Nachbarn sollten sich daher mit den spezifischen Bestimmungen ihres Bundeslandes vertraut machen, um mögliche Konflikte zu vermeiden und ein harmonisches Miteinander zu gewährleisten.​


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