Aktuelles

  • Immobilien

    Gemütliches Zuhause für 2 Personen – gepflegtes Einfamilienhaus zu verkaufen

    amarc21 exklusiv – keine zusätzliche Käuferprovision! Dieses Einfamilienhaus aus dem Jahr 1938 bietet auf ca. 100 m² Wohnfläche und einem Grundstück von rund 511 m² ein charmantes Zuhause – ideal für zwei Personen, die ein Haus mit Charakter und besonderem Schnitt zu schätzen wissen. In den vergangenen Jahren wurde die Immobilie fortlaufend renoviert und teilweise saniert, sodass sie sich heute in einem soliden und gepflegten Zustand präsentiert. Zu den wichtigsten Arbeiten gehören neue Kunststofffenster (2018), eine neue Umwälzpumpe (2013), die Neueindeckung des Daches (2010), umfangreiche Wärmedämmmaßnahmen (2009) sowie der Einbau einer neuen Gasheizung im Jahr 2005. Das Badezimmer, ursprünglich aus 2004, wurde in den letzten Jahren nochmals überarbeitet und unter anderem mit einer neuen Badewanne ausgestattet. Der Grundriss ist individuell/speziell und nicht 0815, verleiht dem Haus aber seinen eigenen Charme. Im Erdgeschoss befinden sich der Eingangsflur, ein gemütliches Wohn- und Esszimmer, die Küche sowie das Badezimmer, das sich direkt hinter der Küche anschließt. Über die Treppe gelangt man ins Obergeschoss mit zwei Schlafzimmern, wobei eines davon über ein Durchgangszimmer erreichbar ist. Das Haus ist nicht barrierefrei: Im Eingangsbereich führen drei Stufen nach oben, vom Flur zur Küche und zum Badezimmer geht es zwei Stufen hinunter (siehe Fotos). Der liebevoll angelegte Garten bietet vielfältige Möglichkeiten zur Nutzung und Erholung im Freien. Zusätzlich ist das Haus teilunterkellert und über einen separaten Außeneingang zugänglich.

  • News

    Kommunale Wärmeplanung: Was Eigentümer beachten sollten

    Fernwärme wird in zentralen Heizkraftwerken produziert, die häufig eine Kombination aus fossilen Brennstoffen, Biomasse und regenerativen Energien nutzen. Diese Energie läuft durch Fernwärmenetze. Derzeit werden bundesweit rund 16 Prozent der deutschen Wohnungen mit Fernwärme beheizt. Welche Gebäude künftig mit Fernwärme beheizt werden können, ist Gegenstand der kommunalen Wärmeplanung, die alle Kommunen vornehmen müssen. Einige Kommunen wie beispielsweise Bonn haben ihre fachliche Wärmeplanung bereits abgeschlossen. Rechtsfolgen daraus ergeben sich allerdings erst, wenn im Rahmen der Planung konkrete Gebiete als fernwärmetauglich ausgewiesen sind. Dies berichtet der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE).

  • News

    BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass das gesetzliche Recht auf Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, auf Kosten von Untermietenden erhebliche Gewinne zu erzielen oder die Mietpreisbremse zu umgehen.

  • News

    Hausordnung vs. Helau: Was an Karneval rechtlich gilt

    Mieter und Vermieter müssen in den Karnevalshochburgen während der fünften Jahreszeit einige Besonderheiten etwa bei den Ruhezeiten und möglichen Schäden beachten. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland IVD West, hin.