Aktuelles

  • News

    Kommunale Wärmeplanung: Was Eigentümer beachten sollten

    Fernwärme wird in zentralen Heizkraftwerken produziert, die häufig eine Kombination aus fossilen Brennstoffen, Biomasse und regenerativen Energien nutzen. Diese Energie läuft durch Fernwärmenetze. Derzeit werden bundesweit rund 16 Prozent der deutschen Wohnungen mit Fernwärme beheizt. Welche Gebäude künftig mit Fernwärme beheizt werden können, ist Gegenstand der kommunalen Wärmeplanung, die alle Kommunen vornehmen müssen. Einige Kommunen wie beispielsweise Bonn haben ihre fachliche Wärmeplanung bereits abgeschlossen. Rechtsfolgen daraus ergeben sich allerdings erst, wenn im Rahmen der Planung konkrete Gebiete als fernwärmetauglich ausgewiesen sind. Dies berichtet der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE).

  • News

    BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass das gesetzliche Recht auf Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, auf Kosten von Untermietenden erhebliche Gewinne zu erzielen oder die Mietpreisbremse zu umgehen.

  • News

    Hausordnung vs. Helau: Was an Karneval rechtlich gilt

    Mieter und Vermieter müssen in den Karnevalshochburgen während der fünften Jahreszeit einige Besonderheiten etwa bei den Ruhezeiten und möglichen Schäden beachten. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland IVD West, hin.

  • Immobilien

    VERKAUFT : Erdgeschoßwohnung mit Südterrasse, großem Gartenanteil und Garage

    Helle freundliche Eigentumswohnung in einem kleinen Mehrfamilienhaus in Massivbauweise mit 3 Wohnungen (Erd-,Ober-und Dachgeschoß) – voll unterkellert. Zur Wohnung gehört ein sehr großer Kellerraum (Grundriß Keller 1) mit Waschmaschinenanschluß und zusätzlichem Zugang über eine Kelleraußentreppe sowie ein Gemeinschaftsraum (nutzbar als Fahrradabstellplatz, Trockenraum u.a.). Ein oberirdischer Stellplatz ist im Kaufpreis enthalten. Ein weiterer Stellplatz in einer Doppelgarage mit Mitteltrennwand ist der Wohnung als Sondereigentum zugeordnet und ebenfalls im Kaufpreis enthalten. Der Wohnung ist zudem ein großer Gartenanteil mit Südausrichtung sowie ein Geräteraum an der Garagenrückseite zugeordnet. Die Kellerräume wurden vor kurzem vollständig renoviert. Dabei wurde auch die Heizungsanlage komplett erneuert. Die Wohnung ist derzeit freistehend und kann kurzfristig bezogen oder neu vermietet werden.