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    Schönheitsreparaturen: Beweislast liegt beim Mieter

    Die Mieterin einer Wohnung befand die Klausel in ihrem Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen für unwirksam. Sie gab an, dass sie die Wohnung unrenoviert übernommen hatte. Da sie dies jedoch nicht beweisen kann, ist die Klausel wirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil.

  • Immobilien

    +++1.OG+++frisch renoviert+++

    Bitte stellen Sie Ihre Anfrage über das Kontaktformular des Immobilienportals. Angeboten wird eine 3,5 Raum Wohnung im 1.Obergeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses. Die Wohnung eignet sich ideal für einen 1-2 Personenhaushalt. In der Wohnung gibt es keinen Flur, sie besteht nur aus Durchgangszimmern.

  • Immobilien

    +++EG+++Kersaniert+++Tageslichtbad+++

    Bitte stellen Sie Ihre Anfrage über das Kontaktformular des Immobilienportals. Angeboten wird eine 1-Raum Wohnung im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses. Die Wohnung wurde gerade frisch saniert.