Aktuelles

  • Immobilien

    Ob als Kapitalanlage oder Singelhaushalt – Ihre neue Traumwohnung wartet auf Sie!

    amarc21 Immobilien Heilbronn bietet Ihnen hiermit eine attraktive 1-Zimmerwohnung in zentraler Lage in Tauberbischofsheim zum Kauf an. In einem ca.1996 erbautem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 26 Wohneinheiten liegt Ihre neue Traumwohnung mit ca. 38,40m² Wohlfühlfläche, welche Sie ganz nach Ihrem belieben gestalten können. Hereinspaziert! Betreten durch den Haupteingang befinden Sie sich im geräumigen Flurbereich Ihrer neuen Wohnung. Platz für Ihre Garderobe gibt es allemal. Angrenzend am Flur befindet sich der Zugang zum Badezimmer. Der lichtdurchflutete Wohnbereich als Lebensmittelpunkt ist in zwei Teile gegliedert und bietet neben Wohn- und Schlafbereich eine offene Küche, welche es Ihnen erlaubt die leckersten Gerichte zu zaubern. Die direkt zugängliche, ca. 15m² große Terrasse eignet sich wunderbar als Erholungsort nach einem anstrengenden Tag. Auch einem sommerlichen Grillfest in gemütlicher Runde steht hier nichts im Wege. Für weiteren Stauraum sorgt der anliegende, geschlossene Kellerraum. Da die Wohnung derzeit vermietet ist, eignet sich unser Angebot ebenfalls wunderbar für Kapitalanleger. Die derzeitige Kaltmiete beträgt ab 01.01.2023 ca. 400€ pro Monat.

  • News

    Immobilienkauf: 9 von 10 Käufern achten stark auf Energieeffizienzklasse

    Die Energiebilanz einer Immobilie spielt für immer mehr Käufer eine entscheidende Rolle. Laut einer repräsentativen Umfrage von Immowelt achten 9 von 10 Kaufinteressenten (91 Prozent), die in den nächsten 12 Monaten eine Immobilie erwerben möchten, gezielt auf die Energieeffizienz eines Objekts. In 35 Prozent der geplanten Immobilienkäufe ist eine schlechte Energiebilanz sogar ein K.-o.-Kriterium: Interessenten wollen nur Immobilien besichtigen, die energetisch bereits auf einem guten Niveau sind.

  • News

    BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht

    Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.