Steuerliche Behandlung von Immobilienübertragungen im Familienkreis
Das Finanzgericht Niedersachsen entschied am 29. Mai 2024 (Az. 3 K 36/24), dass teilentgeltliche Übertragungen von Immobilien im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, bei denen der Übertragungswert unterhalb der historischen Anschaffungskosten liegt, nicht als steuerpflichtige Veräußergeschäfte im Sinne des § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gelten. Steuerrecht #Immobilienübertragung #Familienrecht #EStG #FinanzgerichtNiedersachsen #SteuerlicheHinweise Hintergrund: Im vorliegenden Fall hatte ein […]