Aktuelles

  • Immobilien

    Daumen hoch … für Ihr neues Zuhause in Brüggen-Born

    Dieses großzügige Einfamilienhaus mit großem Garten, Nebengebäuden und Garagen in Brüggen-Born auf einer Grundstücksgröße von 790 m² steht kurzfristig nach Absprache zum Verkauf. Das ursprünglich 1879 erbaute Haus wurde in den 1970-er und Ende der 1990-er Jahre umfassend erweitert, um den gestiegenen Wohnansprüchen gerecht zu werden. Die durchgeführten Sanierungen und Modernisierungen verbinden den Charme der historischen Architektur mit zeitgemäßem Wohnkomfort. Das eingeschossige Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, zwei Erweiterungen und zwei Terrassen bietet Ihnen eine Gesamtwohnfläche von rund 145 m². Kombinieren Sie fünf Zimmer zuzüglich Küche (inklusive Essecke), Duschbad und zwei separaten WCs für die optimale Gestaltung Ihrer Wohnwünsche. Ergänzend stehen ein großer beheizter Wirtschaftsraum und ein kleiner Gewölbekeller zur Verfügung. Zum Grundstück gehören insgesamt vier PkW-Garagen, die gemeinsam mit dem Wohnhaus eine geschlossene Straßenfront bilden. Diese Anordnung ermöglicht trotz der verkehrsgünstigen Lage der Immobilie reichlich Privatsphäre im Garten. Hier finden Sie verschiedene Ruhezonen, zu denen auch zwei überdachte Terrassen zählen. Ein Carport in Wohnwagenhöhe und zwei Geräteschuppen befinden sich im hinteren Gartenabschnitt, der von einer Parallelstraße aus über einen kurzen Stichweg erreichbar ist. Für eine erste Übersicht empfehlen wir Ihnen einen Blick auf die Grundrissgrafiken im Bildteil dieses Exposés.

  • News

    Immobilen-Kredite: Bauzinsen fallen unter drei Prozent

    Im Dezember waren die Bauzinsen bereits auf 3,8 Prozent gefallen – eine gute Nachricht für Kaufinteressierte. Nun meldet das Vergleichsportal Check24 Bauzinsen von unter 3 Prozent und rät dazu, nicht auf weitere Senkungen zu spekulieren.

  • News

    Gebäude-Energie-Gesetz: Das ändert sich 2024

    Seit dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten. Das Wichtigste zu den Änderungen und Fördermöglichkeiten:

  • News

    Frohes neues Jahr!

    Liebe Kunden und Geschäftspartner, der Jahreswechsel ist ein guter Zeitpunkt, um Ihnen noch einmal für Ihre Treue und die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr zu danken. Wir freuen uns darauf, im nächsten Jahr wieder Teil Ihrer spannenden Projekte zu sein.