Aktuelles

  • Immobilien

    amarc21 – schönes Eckgrundstück mit EFH für Neubau

    Zum Verkauf bieten wir Ihnen hier ein schönes Eckgrundstück mit einer Größe von ca. 423m², liegend in einem kleinen Wohngebiet. Aktuell steht hier ein Einfamilienhaus aus dem Jahr 1960 mit einer Wohnfläche im EG von ca. 54m², das Dachgeschoß (Satteldach) ist nicht ausgebaut auch gibt es hier keine Heizung. Es bietet sich an, das Haus abzureißen und auf dem großen Grundstück einen Neubau zu errichten, hierbei gibt es viele Möglichkeiten. Auf Anfrage beim Bauamt sind z.b. min. 2 Doppelhaushälften möglich aber auch andere Bauweisen sind hier denkbar. 2 oder 3-Familienwohnhaus, Mehrgenerationenhaus oder oder oder….. Für einen Bauträger, Projektentwickler aber auch für den Privaten Mann eine gute Gelegenheit ein Familiendomizil oder als Kapitalanlage zu errichten. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen und können gerne eine individuelle Besichtigung planen.

  • News

    Kommunale Wärmeplanung: Was Eigentümer beachten sollten

    Fernwärme wird in zentralen Heizkraftwerken produziert, die häufig eine Kombination aus fossilen Brennstoffen, Biomasse und regenerativen Energien nutzen. Diese Energie läuft durch Fernwärmenetze. Derzeit werden bundesweit rund 16 Prozent der deutschen Wohnungen mit Fernwärme beheizt. Welche Gebäude künftig mit Fernwärme beheizt werden können, ist Gegenstand der kommunalen Wärmeplanung, die alle Kommunen vornehmen müssen. Einige Kommunen wie beispielsweise Bonn haben ihre fachliche Wärmeplanung bereits abgeschlossen. Rechtsfolgen daraus ergeben sich allerdings erst, wenn im Rahmen der Planung konkrete Gebiete als fernwärmetauglich ausgewiesen sind. Dies berichtet der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE).

  • News

    BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass das gesetzliche Recht auf Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, auf Kosten von Untermietenden erhebliche Gewinne zu erzielen oder die Mietpreisbremse zu umgehen.

  • News

    Hausordnung vs. Helau: Was an Karneval rechtlich gilt

    Mieter und Vermieter müssen in den Karnevalshochburgen während der fünften Jahreszeit einige Besonderheiten etwa bei den Ruhezeiten und möglichen Schäden beachten. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland IVD West, hin.